SICHERHEIT

Treppen unterliegen besonderen rechtlichen Anforderungen, da sie als Flucht- und Rettungsweg dienen. Auch die allgemeine Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein.

Aus diesem Grund bedürfen sie eines Nachweises der Standsicherheit. Handwerkliche Holztreppen, also z.B. die klassische Wangentreppe, darf nach Einhaltung eines Regelwerkes ohne bauaufsichtliche Zulassung gebaut werden. Alle anderen Konstruktionsarten – also z.B. Bolzentreppen, geländertragende Treppen und eben auch FALTWERKTREPPEN – bedürfen einer bauaufsichtlichen Zulassung.

BAUAUFSICHTLICHE ZULASSUNG

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird vom “deutschen Institut für Bautechnik” (DIBt) in Berlin erteilt und garantiert Ihnen als Kunden eine geprüfte Standsicherheit. Komplexe statische Berechnungen folgen aufwändigen Bruchtests und bieten so die Grundlage für den theoretischen Nachweis des jeweiligen Treppentyps.

Als Kunde sollten Sie sich vor Kaufentscheidung einer FALTWERKTREPPE unbedingt die bauaufsichtliche Zulassung für genau den angebotenen Typen der Faltwerktreppe zeigen lassen. Der Treppenbauer muss mindestens eine gültige Lizenz der angebotenen Faltwerktreppe besitzen. Das garantiert Ihnen, das dieser umfangreich in Bau bzw. Montage geschult worden ist.

Unsere patentierte Faltwerktreppenkonstruktion hat den Handelsnamen

“ ZEITFORM – Faltwerktreppe ”
ETA – 08/0055

Dieser Treppentyp wird bis auf weiteres ausschließlich von uns selbst vertrieben, produziert und montiert.

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